Ich liebe lange aber auch kurze Waldspaziergänge zu jeder Jahreszeit. Auch mit dem Rad fahre ich lieber über Waldwege als durch verkehrsreiche Städte. Und obwohl unsere Wälder oft forstwirtschaftlich genutzt werden, sind sie empfindliche Ökosysteme, zu deren Schutz wir einige Regeln kennen und beachten sollten. Einige dieser Regeln dienen nicht nur der Schutz der Natur sondern auch Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Verhalten Sie sich ruhig und rücksichtsvoll
Vermeiden Sie Ruhestörungen in Waldgebieten. Nicht nur den Wildtieren, sondern auch den anderen Waldbesuchern zuliebe. Laute Musik kann als Belästigung anderer Erholungssuchender mit einer Geldtrsafe geahndet werden. Lauschen Sie lieber den wunderbaren, beruhigenden waldtypsichen Geräuschen wie Vogelgezwitscher, Blätterrauschen, Spechtklopfen und Bussardrufen.
2. Schonen Sie die Bäume
Das Fällen von Bäumen und das Schneiden von Ästen ist verboten. Schnitte in die Rinde verletzten einen Baum. Durch diese Schnittwunden können Krankheitserreger und Schädlinge eindringen und den Baum schädigen. Bitte denken Sie immer daran: Bäume sind Lebewesen. Und besonders langlebige und eindrucksvolle noch dazu.
Zum Eigengebrauch dürfen in fast jedem Bundesland geringe Mengen Äste, Rinde und Holz, das auf dem Boden liegt, mitgenommen werden. Für das Sammeln von Brennholz in größeren Mengen stellt Ihnen der Bezirksförster in der Regel ohne große Formalitäten einen Sammelschein aus. Welche Voraussetzungen es bei Ihnen dafür gibt, erfahren Sie bei Ihrem Forstamt.
3. Schützen Sie Pflanzen und Pilze
Bleiben Sie möglichst immer auf den Wegen. So zertreten Sie nicht unnötig Pflanzen und Pilze. Zerstören Sie diese auch nicht mutwillig. Auch giftige oder stachlige Pflanzen sowie Giftpilze haben ihren sinnvollen Platz im Ökosystem und sollten Sie nicht mit einem Stock abschlagen oder zertreten. Blumen dürfen Sie, sofern diese nicht unter Naturschutz stehen, in kleinen Mengen für den Eigengebrauch pflücken. Dasselbe gilt auch für Beeren, Nüsse, Kräuter und Pilze. In Natur- und Nationalparks ist dies meist komplett verboten – beachten Sie die an den Eingängen aufgestellte Beschilderung.
4. Nehmen Sie Rücksicht auf die Tiere des Waldes
Zuviele Menschen, die sich rücksichtslos und laut durch den Wald bewegen, bedeuten Stress für die Tiere. Waldtiere stehen unter Schutz und dürfen nicht unnötig gestört werden. Dazu gehört, dass Sie nicht zu laut sprechen und die Waldwege nicht verlassen. Gerade in der Brut- und Setzzeit von April bis Juni benötigen die Tiere viel Ruhe. Auch im Winter ist es wichtig, die Tiere nicht unnötig aufzuscheuchen. Der unnötige Energieverbrauch kann die Tiere in Lebensgefahr bringen.
5. Grillen, Lagerfeuer und Picknick
Grillen und offenes Feuer sind im Wald aus Gründen des Bandschutzes nur an speziellen Grillplätzen erlaubt. Dabei muß eine Mindestentfernung von 100 Metern zwischen der Feuerstelle und dem Waldrand eingehalten werden.
Ein Picknick im Wald ist ein wunderschönes Naturerlebnis und außerhalb von Schutzgebieten jederzeit erlaubt. Achten Sie aber bitte darauf, das Sie keine geschützten Pflanzen zertreten oder Ameisennester zerstören. Ein Picknick mit Ameisen zu teilen, macht ja eh nicht wirklich Spaß. Natürlich nehmen Sie Ihren Müll anschließend wieder mit nach Hause.
6. Motorisierte Fahrzeuge im Wald
Motorisierte Fahrzeuge dürfen nur mit einer Sondererlaubnis befahren werden. In der Regel sind die Autofahrer Forstbedienstete oder Waldbesitzer. Auch das Parken ist im Wald oder auf Waldwegen verboten. Stellen Sie Ihr Fahrzeug nur auf ausgewiesenen Wanderparkplätzen ab. Warum, fragen Sie sich? Das dient dem Brandschutz: heißgelaufene Katalysatoren können im Sommer im trockenen Wald sehr leicht Waldbrände verursachen!
7. Achten Sie auf Ihren Hund
Hunde dürfen zwar in den Wald, sie dürfen aber auf keinen Fall Wildtieren hinterherjagen. Die Leinenpflicht hat jedes Bundesland für sich geregelt. Beachten Sie diese Vorschriften unbedingt. Wenn Ihr Hund für seinen Jagdtrieb bekannt ist, dann müssen Sie ihn grundsätzlich im Wald an die Leine nehmen.
8. Radfahren und Reiten im Wald
Nur auf geeigneten oder besonders ausgeschilderten Wegen ist im Wald das Radfahren und Reiten erlaubt. Gibt es ausgewiesene Rad- oder Reitwege, so dürfen nur diese genutzt werden. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, bitte beachten Sie diese. Querfeldein- oder Crossfahren mit Mountainbikes ist grundsätzlich verboten. Das Off-Road-Fahren kann die Vegetation und den Waldboden schädigen. Außerdem wird das Wild davon gestört. Und bitte nehmen Sie Rücksicht auf Wanderer und Spaziergänger.
9. Spielen, Wandern und Joggen
Falls es keine besonderern Verbote gibt, ist in Wäldern das Joggen und Wandern auch querfeldein erlaubt. Sie dürfen auch auf Waldlichtungen beispielsweise Ball spielen. Wenn es aber ausgewiesene Wanderwege gibt, dann nutzen Sie besser diese. Das ist für Sie bequemer und für die Natur schonender.
10. Hochsitze, Stege und Bienenstöcke
Bauten im Wald wie Stege, Hochsitze oder Bienenstöcke (die richtige Bezeichnung ist übrigens nicht Stock, sondern Beute) sind besonders für Kinder interessant. Sie möchten Sie untersuchen und erklettern. Aber Hochsitze sind keine Abenteuerspielplätze und Bienenstöcke nicht ungefährlich. Hier gilt: ansehen erlaubt, betreten verboten. Nur befugte Personen wie Jäger oder Imker dürfen solche oder ähnliche Anlagen nutzen.
Das gleiche gilt übrigens auch für „Holzpolter“. Das sind die aufgestapelten Holzstämme, die oft am Rand von Waldwegen lagern. Sie sind keine Klettergerüste. Leider kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, weil die Stämme ins Rollen geraten während ein Mensch darauf herumklettert. Das Betreten von Holzpoltern ist gesetzlich verboten!
11. Rauchen und Brandschutz
Das Rauchen im Wald ist in einigen Bundesländern während bestimmter Monate völlig verboten. In anderen Ländern herrscht das ganze Jahr über Rauchverbot. So oder so, seien Sie mit offenem Feuer im Wald extrem vorsichtig. Halten Sie sich an verhängte Rauchverbote und grillen Sie nur auf ausgewiesenen Plätzen.
Einige Bundesländer arbeiten mit Waldbrandwarnstufen. Hier ist es dann bei der Stufe 4, der höchsten Waldbrandwanstufe, verboten, die Wege zu verlassen. Das soll Waldbrände verhindern, die druch fahrlässiges Verhalten ausgelöste werden. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) veröffentlicht auf seiner Homepage den aktuellen Waldbrandgefahren-Index (WBI).
12. Beachten Sie forstwirtschaftliche Sperrungen
Wald- und speziell Fällarbeiten sind gefährlich. Darum werden Gebiete, in denen solche Arbeiten durchgeführt werden, für den Publikumsverkehr gesperrt. Auch bei Waldbränden oder starken Stürmen sind Waldbesuche aus Sicherheitsgründen oft untersagt. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie derartige Sperrungen immer beachten!
Ich denke, der Großteil der hier genannten Regeln ist sinnvoll und wird von den meisten Besuchern auch beachtet. Einiges ergibt sich aus einem gesunden Menschenverstand, oder was meinen Sie? Halten Sie sich daran oder finden Sie sie überflüssig?
Text & Fotos: © Martina Berg