Gerade in den USA gibt es in nahezu jedem Bundesstaat besonders kuriose Gesetze, über deren Zweck man herrlich rätseln kann. Meist entstanden sie vor langer Zeit und machen heute oft keinen Sinn mehr. Trotzdem sind sie häufig noch immer gültig, werden aber meist nicht mehr angewandt. Hier finden Sie eine kleine Auswahl besonders witziger Vorschriften.
Gesetze für Pferde, Maultiere und Esel
Wenn Ihnen in Pennsylvania (USA) als Autofahrer eine Herde Pferde entgegen kommt, dann müssen Sie die Straße verlassen, Ihr Fahrzeug mit einer Decke oder Plane bedecken, die farblich zum Gelände passt und die Pferde vorbei lassen. Wenn die Pferde nervös werden, müssen Sie Ihr Fahrzeug Stück für Stück zerlegen und sich hinter dem nächsten Busch verstecken.
In Milwaukee im US-Bundesstaat Wisconsin darf auf keiner Straße länger als zwei Stunden geparkt werden, ohne ein Pferd an die Stoßstange zu binden. Und in Massachusetts darf in einer Stadt ein Maultier nicht im zweiten Stockwerk eines Hauses aufbewahrt werden, es sei denn, das Haus hat mindestens zwei Ausgänge.
Bären, Hasen, Schnecken und Tiger in amerikanischen Gesetzen
In Alaska ist es zwar erlaubt, einen Bären zu erschießen, aber einen Bären aus dem Schlaf zu wecken in der Absicht, ein Foto von ihm zu machen, ist streng verboten.
Im Juni ist es in Wyoming (USA) verboten, einen Hasen zu fotografieren.
Im US-Bundesstaat Kalifornien ist es gesetzlich verboten, eine Schnecke, ein Faultier oder einen Elefanten als Haustier zu halten. und in Ohio (USA) müssen Besitzer von Tigern die Behörden innerhalb einer Stunde informieren, wenn ihr Haustier ausgebrochen ist.
Verordnungen für Hunde
Ein wunderschönes Beispiel aus der bundesdeutschen Verwaltungspraxis:
„Nach dem Abkoten eines Hundes bleibt der Kothaufen (anders wohl beim Hundeurin) grundsätzlich eine selbständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbindung oder Vermischung untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.“
Hunde müssen in Oklahoma eine vom Bürgermeister unterschriebene Genehmigung vorweisen können, wenn sie sich auf einem privaten Grundstück zu einem Rudel von mehr als drei Hunden versammeln.
Wale, Reptilien und ein Fabeltiere – selbst für das Ungeheuer von Loch Ness gibt es eine Vorschrift
Im US-Bundesstaat Oklahoma, dessen Grenzen mit keinem einzigen Meter an ein Meer stoßen, ist die Jagd auf Wale im ganzen Staat verboten. Krokodile dürfen in Arkansas nicht in Badewannen gehalten werden.
Und wieder ein tierisches Gesetz aus den Vereinigten Staaten von Amerika – diesmal aus Kentucky: Jede Person, die eine Reptilienart während einer religiösen Versammlung oder religiösen Dienstleistung zur Schau stellt, damit umgeht oder sie benutzt, wird mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 40 und maximal 100 US-Dollar bestraft.
In Großbritannien existiert seit 1934 ein Gesetz, das das Ungeheuer von Loch Ness – lediglich für den Fall, dass Nessi tatsächlich existiert – unter Naturschutz stellt.
Stinktiere im Schreibtisch des Chefs
Eine Gefängnisstrafe droht in Michigan jedem Mitarbeiter, der in der Schreibtischschublade seines Chefs ein Stinktier versteckt. Aber auch zur Verbrechensbekämpfung wird das übelriechende Sekret der Skunke genutzt: Die Polizei von Los Angeles verteilt ein Gel namens „Skunk Shot“ in leer stehenden Gebäuden, die von Kriminellen für illegale Geschäfte genutzt werden. Der unerträgliche Gestank vertreibt die Eindringlinge sofort und hält tagelang an.
Notdurft verrichten verboten und Maikäfer-Jagd
Ein Gesetz aus Cuyahoga Falls (US-Bundesstaat Ohio) verbietet es allen Tieren, innerhalb der Stadtgrenzen dem Ruf der Natur zu folgen und ihre Notdurft zu verrichten. Dieses ja nicht ganz sinnlose Gesetz wurde im Jahr 2002 aufgehoben.
Die Einwohner des Dorfes Finsterhennen im Schweizer Kanton Bern müssen Maikäfer jagen und töten. Die toten Käfer dürfen auf keinen Fall in Jauchegruben oder in Gewässer gekippt werden. In Anbetracht der Tatsache, daß Maikäfer immer seltener werden, wurde dieses Gemeindegesetz im Jahre 2001 für ungültig erklärt.